Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld will künftig nicht mehr alle
Pfarr- und Gemeindehäuser fördern / Beschluss im Juni geplant
Kreis Hildesheim. Der Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld hat dem Kirchenkreistag seinen Gebäudebedarfsplan vorgestellt. Ausgangspunkt für die Aufstellung des Plans war die Erkenntnis, dass der Kirchenkreis angesichts schrumpfender Mitgliederzahlen nicht mehr jedes Gebäude bezuschussen könne. So sei die Zahl der Wahlberechtigten bei den Kirchenvorstandswahlen von 73000 im Jahr 2012 auf jetzt 61500 zurückgegangen, erinnerte Superintendent Christian Castel: „Wir brauchen Anpassungen.“
Schon seit 2002 werden die Zuweisungen der Landeskirche Hannovers nicht mehr bestandsorientiert für den Erhalt aller vorhandenen Gebäude gezahlt, sondern bedarfsorientiert nach Zahl der Gemeindemitglieder. Nun will der Kirchenkreis mit dem Gebäudebedarfsplan eine Grundlage schaffen, seinerseits die eigenen Bauergänzungsmittel gezielter zu verteilen. Im aktuellen Haushaltsjahr stünden 650000 Euro dafür zur Verfügung, erläuterten Udo Seifert und Helmut Jost für den Gebäudemanagement-Ausschuss. Eine eigentlich große Summe – die aber für 400 Gebäude im Kirchenkreis ausreichen müsse, darunter 140 Kirchen: „Dieser Segen ist auch eine Last“, so Helmut Jost.
Der Ausschuss für Gebäudemanagement, der den Bedarfsplan über mehrere Jahre erarbeitet hat, legte dabei Hochrechnungen bis 2030 zur Entwicklung der Gemeindegliederzahlen und der Pfarrstellen zugrunde und stellte für die Bewertung Regeln auf. Ausschlaggebend für den langfristigen Bestand von Pfarrhäusern und Gemeindehäusern war dabei vor allem der Standort, nicht der bauliche Zustand der Gebäude. Weiterhin soll künftig für rund 2000 bis 2500 Mitglieder ein Gemeindehaus bestehen bleiben.
Vorrang bekommen die jeweils größeren Orte einer Kirchenregion, besonders, wenn sich dort auch der Sitz der kommunalen Verwaltung befindet. Mischnutzungen als Pfarr- und Gemeindehaus in einem Gebäude werden bevorzugt. Im Gebäudebedarfsplan mit Grün markierte Gebäude werden weiterhin gefördert, die mit Rot markierten nicht mehr, die gelb markierten mit Einschränkungen. Kirchsäle in Gemeindehäusern bleiben von der Betrachtung ausgenommen, sie werden wie Kirchen behandelt.
Bis etwa 2030 soll demnach die Zahl der geförderten Pfarrhäuser von ursprünglich 40 auf 28 reduziert werden. Superintendentin Katharina Henking betont, dass die Bewertung der Pfarrhäuser keine direkten Rückschlüsse auf die Pfarrstellen erlaube, denn schon jetzt würden etliche Pastoren und Pastorinnen in angemieteten Dienstwohnungen leben.
Der Kirchenkreis legt den Gebäudebedarfsplan für die eigenen Bauzuweisungen zugrunde und gibt den Gemeinden eine Entscheidungshilfe. Ob die sich von einem Gebäude trennen, oder aber andere Finanzierungsmöglichkeiten, zusätzliche Nutzer oder Mischlösungen finden, bleibt den Gemeinden überlassen. So wird beispielsweise in Adenstedt das Pfarrhaus verkleinert und soll künftig Gemeinderäume und Dienstwohnung in einem Gebäude beherbergen. In Nettlingen wurde ein Gebäude verkauft, dafür soll ein neuartiger, verschiebbarer Gemeinderaum in den Kirchenraum integriert werden. In Sehlem gibt es einen Gemeinderaum im Turm der Kirche.
Der Gebäudemanagement-Ausschuss hat ein Jahr lang alle Regionen im Kirchenkreis besucht, um den Bedarfsplan überall persönlich vorzustellen. Dabei sei auch Kritik laut geworden: So wurde die Zeit für schriftliche Eingaben als zu knapp empfunden. Die verständliche Kritik habe der Ausschuss sehr ernst genommen, habe jede Eingabe geprüft und zum Teil erneute Gespräche geführt, sagte Katharina Henking. Die Fristen seien gesetzt worden, um die zuerst und zuletzt besuchten Regionen gleich zu behandeln. Die Gemeinden haben nun bis Ende April erneut Gelegenheit, sich zu äußern. Über den Beschluss des Gebäudebedarfsplans soll in der Sitzung des Kirchenkreistages im Juni abgestimmt werden.
Einige Delegierte äußerten sich besorgt, es könne Gemeindemitglieder abschrecken, wenn das Thema Finanzierung so sehr in den Vordergrund rücke. Zwar sei die Notwendigkeit des Bedarfsplans allen bewusst, doch dürfe man darüber die Inhalte und die Menschen nicht vernachlässigen. „Wir können nicht sagen, alles muss bleiben, wie es ist“, sagte Superintendent Castel dazu. „Wir müssen überlegen, wie Gemeindearbeit und Gottesdienst in Zukunft möglich sind und positiv nach vorne denken.“ „Wie können wir Menschen wieder für die Kirche gewinnen? Diese Themen müssen in Zukunft ganz nach vorne gebracht werden“, sagte Superintendentin Henking.
Ein Beispiel dafür nannte Pastor Bernd Rüter vom Netzwerk Popularmusik: Der Workshop „Frischlied Zufuhr“ wecke mit neuen Kirchenliedern Begeisterung und Motivation für das Mitsingen in den Gemeinden.
Der Kirchenkreistag beschloss außerdem, dass der neu zu bildende Kirchenkreistag ab 1. Januar 2019 wie der bestehende 63 gewählte Mitglieder haben soll.
Pfarr- und Gemeindehäuser fördern / Beschluss im Juni geplant
Kreis Hildesheim. Der Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld hat dem Kirchenkreistag seinen Gebäudebedarfsplan vorgestellt. Ausgangspunkt für die Aufstellung des Plans war die Erkenntnis, dass der Kirchenkreis angesichts schrumpfender Mitgliederzahlen nicht mehr jedes Gebäude bezuschussen könne. So sei die Zahl der Wahlberechtigten bei den Kirchenvorstandswahlen von 73000 im Jahr 2012 auf jetzt 61500 zurückgegangen, erinnerte Superintendent Christian Castel: „Wir brauchen Anpassungen.“
Schon seit 2002 werden die Zuweisungen der Landeskirche Hannovers nicht mehr bestandsorientiert für den Erhalt aller vorhandenen Gebäude gezahlt, sondern bedarfsorientiert nach Zahl der Gemeindemitglieder. Nun will der Kirchenkreis mit dem Gebäudebedarfsplan eine Grundlage schaffen, seinerseits die eigenen Bauergänzungsmittel gezielter zu verteilen. Im aktuellen Haushaltsjahr stünden 650000 Euro dafür zur Verfügung, erläuterten Udo Seifert und Helmut Jost für den Gebäudemanagement-Ausschuss. Eine eigentlich große Summe – die aber für 400 Gebäude im Kirchenkreis ausreichen müsse, darunter 140 Kirchen: „Dieser Segen ist auch eine Last“, so Helmut Jost.
Der Ausschuss für Gebäudemanagement, der den Bedarfsplan über mehrere Jahre erarbeitet hat, legte dabei Hochrechnungen bis 2030 zur Entwicklung der Gemeindegliederzahlen und der Pfarrstellen zugrunde und stellte für die Bewertung Regeln auf. Ausschlaggebend für den langfristigen Bestand von Pfarrhäusern und Gemeindehäusern war dabei vor allem der Standort, nicht der bauliche Zustand der Gebäude. Weiterhin soll künftig für rund 2000 bis 2500 Mitglieder ein Gemeindehaus bestehen bleiben.
Vorrang bekommen die jeweils größeren Orte einer Kirchenregion, besonders, wenn sich dort auch der Sitz der kommunalen Verwaltung befindet. Mischnutzungen als Pfarr- und Gemeindehaus in einem Gebäude werden bevorzugt. Im Gebäudebedarfsplan mit Grün markierte Gebäude werden weiterhin gefördert, die mit Rot markierten nicht mehr, die gelb markierten mit Einschränkungen. Kirchsäle in Gemeindehäusern bleiben von der Betrachtung ausgenommen, sie werden wie Kirchen behandelt.
Bis etwa 2030 soll demnach die Zahl der geförderten Pfarrhäuser von ursprünglich 40 auf 28 reduziert werden. Superintendentin Katharina Henking betont, dass die Bewertung der Pfarrhäuser keine direkten Rückschlüsse auf die Pfarrstellen erlaube, denn schon jetzt würden etliche Pastoren und Pastorinnen in angemieteten Dienstwohnungen leben.
Der Kirchenkreis legt den Gebäudebedarfsplan für die eigenen Bauzuweisungen zugrunde und gibt den Gemeinden eine Entscheidungshilfe. Ob die sich von einem Gebäude trennen, oder aber andere Finanzierungsmöglichkeiten, zusätzliche Nutzer oder Mischlösungen finden, bleibt den Gemeinden überlassen. So wird beispielsweise in Adenstedt das Pfarrhaus verkleinert und soll künftig Gemeinderäume und Dienstwohnung in einem Gebäude beherbergen. In Nettlingen wurde ein Gebäude verkauft, dafür soll ein neuartiger, verschiebbarer Gemeinderaum in den Kirchenraum integriert werden. In Sehlem gibt es einen Gemeinderaum im Turm der Kirche.
Der Gebäudemanagement-Ausschuss hat ein Jahr lang alle Regionen im Kirchenkreis besucht, um den Bedarfsplan überall persönlich vorzustellen. Dabei sei auch Kritik laut geworden: So wurde die Zeit für schriftliche Eingaben als zu knapp empfunden. Die verständliche Kritik habe der Ausschuss sehr ernst genommen, habe jede Eingabe geprüft und zum Teil erneute Gespräche geführt, sagte Katharina Henking. Die Fristen seien gesetzt worden, um die zuerst und zuletzt besuchten Regionen gleich zu behandeln. Die Gemeinden haben nun bis Ende April erneut Gelegenheit, sich zu äußern. Über den Beschluss des Gebäudebedarfsplans soll in der Sitzung des Kirchenkreistages im Juni abgestimmt werden.
Einige Delegierte äußerten sich besorgt, es könne Gemeindemitglieder abschrecken, wenn das Thema Finanzierung so sehr in den Vordergrund rücke. Zwar sei die Notwendigkeit des Bedarfsplans allen bewusst, doch dürfe man darüber die Inhalte und die Menschen nicht vernachlässigen. „Wir können nicht sagen, alles muss bleiben, wie es ist“, sagte Superintendent Castel dazu. „Wir müssen überlegen, wie Gemeindearbeit und Gottesdienst in Zukunft möglich sind und positiv nach vorne denken.“ „Wie können wir Menschen wieder für die Kirche gewinnen? Diese Themen müssen in Zukunft ganz nach vorne gebracht werden“, sagte Superintendentin Henking.
Ein Beispiel dafür nannte Pastor Bernd Rüter vom Netzwerk Popularmusik: Der Workshop „Frischlied Zufuhr“ wecke mit neuen Kirchenliedern Begeisterung und Motivation für das Mitsingen in den Gemeinden.
Der Kirchenkreistag beschloss außerdem, dass der neu zu bildende Kirchenkreistag ab 1. Januar 2019 wie der bestehende 63 gewählte Mitglieder haben soll.