Zum 1. Januar 2020 tritt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers eine neue Kirchenverfassung in Kraft. Darin ist – neben vielen inhaltlich gewichtigen neuen Regelungen für das kirchliche Leben – auch die Bezeichnung des Amtes des bisherigen Landessuperintendenten neu geregelt.
Ab dem 1. Januar heißt es – dem Beispiel anderer Landeskirchen in der Ev. Kirche in Deutschland folgend – „Regionalbischof für den Sprengel Hildesheim-Göttingen“.
Ab dem 1. Januar heißt es – dem Beispiel anderer Landeskirchen in der Ev. Kirche in Deutschland folgend – „Regionalbischof für den Sprengel Hildesheim-Göttingen“.
Weitergehende inhaltliche Veränderungen sind mit der neuen Bezeichnung des Amtes nicht verbunden.
Die neue Emailadresse der bisherigen Landessuperintendentur Hildesheim-Göttingen lautet: regionalbischof.hildesheim-goettingen@evlka.de , die alte Emailadresse: LaSup.Hildesheim-Goettingen@evlka.de wird umgeleitet.
Die neue Emailadresse der bisherigen Landessuperintendentur Hildesheim-Göttingen lautet: regionalbischof.hildesheim-goettingen@evlka.de , die alte Emailadresse: LaSup.Hildesheim-Goettingen@evlka.de wird umgeleitet.