Wenn das alte Pfarrhaus plötzlich im Haushaltsplan auftaucht

Mon, 12 Dec 2016 15:43:41 +0000 von Ralf Neite

Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt stellt von Kameralistik auf Doppik um

Kreis Hildesheim. Die doppische Haushaltsführung soll im Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Einzug halten: Wenn jetzt in den Gemeinden die Kirchenvorstände über den Haushalt 2017 beraten, dann müssen sie sich mit einer neuen Form der Buchführung auseinander setzen. Kirchenamtsleiter Jens Stöber hat daher vorab an zwei Informationsabenden den Interessierten aus den Kirchengemeinden die wichtigsten Veränderungen und die Gründe für die Umstellung erläutert. Auch bei den Sitzungen der Kirchenvorstände werden Vertreter und Vertreterinnen des Kirchenamts dabei sein, um den ungewohnten Haushaltsplan vorzustellen.

Seit 2006 haben nach und nach die Kommunen in Niedersachsen von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt. Im Jahr 2009 gehörte der benachbarte Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld zu den Ersten, die sich in der Landeskirche Hannovers an das neue System heranwagten. Das heißt, acht Jahre lang wurden im Kirchenamt für die beiden Kirchenkreise zwei Buchführungsstile parallel gefahren – eine Herausforderung für die Mitarbeitenden.

Dafür haben sie nun den Vorteil, dass es bei der Einführung im Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt für die meisten Probleme schon Lösungen, für die meisten Fragen schon Antworten gibt, und im Kirchenamt Kolleginnen und Kollegen Erfahrung mit der anderen Form der Buchführung besitzen: „Hier wissen sie schon, dass und wie es funktioniert“, meint Kirchenamtsleiter Jens Stöber. Nicht zuletzt er selbst: Stöber hat schon die Umstellung von fünf Kirchenkreisen miterlebt, gehörte in Hessen zum Begleitteam der Landeskirche für die Doppik-Einführung.

Daher weiß er häufig, an welchen Punkten sich die meisten Fragen für die Kirchenvorstände, für Pastoren und Pastorinnen auftun. So zum Beispiel bei den Abschreibungen: Was in der freien Wirtschaft jedem Unternehmer selbstverständlich ist, für die Gemeinden ist es neu, dass Sachwerte wie Pfarr- und Gemeindehäuser entsprechend ihrer Bewertung zu Buche schlagen.

Ausgenommen allerdings sind Kirchen: „Diese Sakralbauten sollen gehalten werden, sind sehr schwer zu bewerten und wären ja auch gar nicht zu verkaufen. Daher hat die Landeskirche beschlossen, sie pauschal nur mit einem Euro zu bewerten“, erläutert Jens Stöber. Die Abschreibungen für andere Gebäude allerdings schmälern in den Gemeinden die freien Mittel; es ist weniger Geld zum Ausgeben da.

„Das kann schon weh tun. Obwohl das Geld natürlich nicht weg ist. Sind die Abschreibungen finanzgedeckt, werden entsprechende Mittel in einer Substanzerhaltungsrücklage zweckgebunden“, erklärt Jens Stöber. Das sei ja auch letztlich realistisch, denn schließlich müsse für den Erhalt oder die Wiederbeschaffung von Sachwerten Geld zurückgelegt werden.

Das ist einer der Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik: Dass die wirklichen wirtschaftlichen Verhältnisse besser abgebildet werden. Dies erleichtert es auch, die finanziellen Auswirkungen verschiedener Lösungen gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in ausgewählten Arbeitsbereichen in in einer Kosten-Leistungs-Rechnung miteinander zu vergleichen. Zudem folgt aus den Umstellungen bei den Kommunen und anderen Landeskirchen ein gewisser Zugzwang: Der Nachwuchs für Verwaltungskräfte wird heute im doppischen System ausgebildet, und auch Software-Anbieter werden mehr in die Entwicklung dieser Buchhaltungsform investieren. „Die Kameralistik ist ein Auslaufmodell“, meint Jens Stöber. Wiebke Barth
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